
Ab dem 01.01.2025 treten mit Basel III neue Richtlinien für die Kreditvergabe in Kraft, die sowohl Unternehmer als auch Immobilienbesitzer direkt betreffen werden. Ziel dieser Reformen ist es, das Finanzsystem stabiler zu machen, indem Banken gezwungen werden, mehr Eigenmittel bei riskanteren Krediten vorzuhalten. Diese Änderungen bedeuten jedoch auch strengere Anforderungen an Kreditnehmer. Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf, welche Konsequenzen sich daraus für Unternehmer & Immobilienbesitzer ergeben und was Sie tun können, um vorbereitet zu sein:
.
Was bedeutet Basel III?
Basel III ist ein internationales Reformpaket, das nach der Finanzkrise von 2008 entwickelt wurde, um die Stabilität des Bankensystems zu erhöhen. Es fordert von Banken höhere Eigenkapitalquoten (Banken müssen je nach Risikoprofil mehr Eigenkapital hinterlegen), strengere Belehnungsregeln (die Belehnungsquote wird stärker reguliert und somit tendenziell fallen) und gewisse Sicherheiten werden nur noch beschränkt angerechnet (beispielsweise Zusatzsicherheiten wie Lebensversicherungen). Diese Massnahmen führen dazu, dass Kredite genauer geprüft, zusätzliche Sicherheiten verlangt und riskantere Investitionen seltener finanziert werden.
.
Auswirkungen auf Unternehmer
Für Unternehmer bringen die neuen Basel-III-Richtlinien erhebliche Veränderungen mit sich. Banken werden ihre Kreditvergabepraxis verschärfen, was bedeutet, dass Unternehmen ihre Finanzsituation genauer analysieren und besser vorbereiten müssen. Eine zentrale Anforderung wird wahrscheinlich die Verbesserung der Eigenkapitalquote in der Bilanz sein. Eigenkapital dient den Banken als Sicherheitsnetz gegen Kreditausfälle, was sich positiv auf die Zinskonditionen auswirkt. Unternehmen sollten daher Massnahmen ergreifen, um ihre Eigenkapitalbasis bestmöglich zu stärken, beispielsweise durch strafferes Mahnwesen, kürzere Zahlungsziele oder die Reduzierung von Lagerbeständen. Darüber hinaus wird es wahrscheinlich dazu kommen, dass die Finanzierungsplanung und -gesuche intensiver und durchdachter gestaltet werden müssen. Insbesondere beim Detaillierungsgrad der Finanzierungsgesuche (höher als zuvor) und bei der Bearbeitungsfristen (länger als gewohnt) gehen wir davon aus, dass die Banken Änderungen vornehmen werden. Dementsprechend macht es als Unternehmer (oder Unternehmenskäufer) Sinn, solche Finanzierungsanträge früher einzureichen und detaillierter auszugestalten.
.
Auswirkungen auf Immobilienbesitzer
Besonders Käufer und Eigentümer von Renditeobjekten (u.a. Betriebsimmobilien) müssen mit strengeren Bedingungen rechnen. Banken finanzieren in der Regel maximal 75 % des Kaufpreises solcher Immobilien, und diese Obergrenze wird durch „Basel III“ noch verschärft. Ab einer Belehnung von über 60 % steigt der Kapitalbedarf der Banken deutlich an, was wahrscheinlich zu einer Erhöhung der entsprechenden Hypothekenzinsen führen wird. Will man beispielsweise eine Renditeimmobilie mit einem Ertragswert von CHF 5 Millionen erwerben, darf die Hypothek maximal CHF 3.425 Millionen betragen, um als tragbar zu gelten. Käufer müssen demnach mindestens 31.5 % des Ertragswertes selbst aufbringen – eine Herausforderung, die eine genaue Planung und ausreichende Reserven erfordert.
.
Basel III wird die Kreditvergabe ab 2025 deutlich beeinflussen. Für Unternehmer bedeutet das eine intensivere Planung, den Aufbau von Eigenkapital und die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten. Immobilienbesitzer müssen sich auf höhere Zinsen und strengere Anforderungen bei der Hypothekenprüfung einstellen. Unser Tipp: Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Änderungen vor, prüfen Sie Ihre Finanzierungsstrategie und suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank. Für eine detaillierte Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen, um auch unter den neuen Richtlinien erfolgreich zu bleiben.