Nutzen einer objektiven Bewertung
Eine Unternehmensbewertung kann in verschiedenen Fällen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Unternehmensinhaber darstellen: Sei dies für die Prüfung eines möglichen Verkaufes (MBI), die Beteiligung eines Mitarbeitenden (MBO) oder bei der Eigentumsübergabe innerhalb der Familie (FBO). In all diesen Situationen sind verschiedene Anspruchsgruppen mit unterschiedlichen Positionen und Wertvorstellungen involviert. Um eine möglichst neutrale Aussensicht auf diese womöglich explosive Thematik zu erlangen, kann eine unabhängige Bewertung Sinn machen.
Eine Bewertung durch einen Experten kann dabei helfen, die nachfolgenden Fragen genauer zu beleuchten und mögliche Konflikte frühzeitig aufzuzeigen:
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1. Was ist der Wert des Unternehmens? Was ist ein angebrachter Preis? Was ist der Unterschied?
Das Spannungsfeld «Wert vs. Preis» ist bei vielen Unternehmen ein grosser Stolperstein für eine erfolgreiche Übergabe. Der aktuelle Inhaber fokussiert sich bei der Wertbestimmung seines Unternehmens vielfach darauf, wie viel Zeit, Geld und Herzblut er in sein Unternehmen investiert hat. Diese Inputbetrachtung wird zudem häufig durch eine Zukunftsbetrachtung der unrealisierten Potenziale ergänzt.
Als zukünftiger Inhaber fokussiert man sich bei der Preisbestimmung tendenziell genau auf das Gegenteil: Der Fokus liegt auf einer Output-orientierten Vergangenheitsbetrachtung. So zählen für den neuen Inhaber vor allem die Erträge der letzten 5 Jahre, wobei die unrealisierten Potenziale in der Zukunft bewusst nicht eingepreist werden, da diese den Reiz eines Eintritts ausmachen.
Dieser Unterschied zwischen Unternehmenswert und Marktpreis kann je nach Herangehensweise zu Differenzen und dem Abbruch von Übernahmegesprächen führen. Dementsprechend kann es bereits vor solchen Gesprächen sinnvoll sein, das Unternehmen durch eine objektive Drittpartei bewerten zu lassen. Durch eine solche Bewertung hat der Übergeber einerseits eine erste Indikation betreffend Marktpreis und andererseits können sich beide Parteien auf ein gemeinsame, neutrale Basis berufen.
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2. Welche Bewertungsmethode soll ich anwenden?
Sowohl in der Literatur als auch der Praxis gibt es eine Vielzahl an möglichen Bewertungsmethoden. Die Kunst einer guten Bewertung ist es, mehrere Methoden zu berücksichtigen und aufgrund der individuellen Ausgangslage einen angemessenen Methodenmix anzuwenden. Im Zusammenhang mit KMU-Nachfolgen werden typischerweise die folgenden Bewertungsmethoden angewandt:
o Multiplikatoren: Durchschnittlicher Gewinn x Branchenmultiplikator
o Substanzwert: Eigenkapital + stille Reserven – latente Steuern
o Ertragswert: Durchschnittlicher Gewinn / Kapitalisierungssatz
o Praktikermethode: (1x Substanzwert + 2x Ertragswert) / 3
o Discounted Cashflow: Zukünftige Geldflüsse / (1 + Diskontierungssatz)^Jahre
Wie man der obenstehenden Auflistung entnehmen kann, gibt es keine einzige Methode, bei welcher alle Parameter fix vorgegeben sind. Dementsprechend gibt es nicht nur eine Spannweite an möglichen Methoden, sondern es kann auch schon innerhalb einer Methode zu grossen Unterschieden kommen. Um diese Differenzen bestmöglich ausgleichen zu können macht es Sinn, einen Bewertungsexperten beizuziehen, der den individuellen Methodenmix und die Parameter unbefangen (ohne Eigenmotivation) ansetzen kann.
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3. Wie beeinflusst meine Übernehmerpräferenz den erzielbaren Preis?
Bei vielen Übergaben stellt der Marktpreis nicht das endgültige Resultat dar, sondern vielmehr ein erster Ausgangspunkt. Das Endresultat hängt dabei neben dem Marktpreis vor allem vom gewünschten Übernehmer ab. Soll das Unternehmen familienintern (FBO) oder unternehmensintern (MBO) übergeben werden, dann muss vielfach ein Verwandtschaftsabschlag (FBO) oder Loyalitätsabschlag (MBO) auf den Marktpreis in Kauf genommen werden. Will man das Unternehmen jedoch einem Konkurrenten übergeben, dann wird man für das Eingehen des Vertraulichkeitsrisikos vielfach mit einer Synergieprämie belohnt.
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